Surfbretter mit elektrischem Antrieb werden voraussichtlich auf Schweizer Gewässern bald erlaubt sein. Zwar weist der Bundesrat 2024 einen Vorstoß in diese Richtung zurück, äußert jedoch, dass man das Anliegen „erfüllen“ werde. Es wird aber wohl eine Weile bis dahin dauern.
Marcel Dobler von der FDP hatte die Motion zur Zulassung von E-Foils im Dezember 2024 eingereicht. Er hält die bestehende Regelung, wonach Wasserfahrzeuge unter 2,5 Metern Länge keinen Motor haben dürfen, für überholt. Seiner Meinung nach verursacht der unter Wasser verbaute Motor kaum Lärm und stellt keine größere Störung dar.

Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h gleiten elektrisch betriebene Surfboards, sogenannte E-Foils, rasant über das Wasser. Dennoch dürfte es noch eine gewisse Zeit dauern, bis dieser Trend auch in der Schweiz Fuß fasst. Ein Antrag zur Legalisierung solcher E-Surfbretter wurde vom Bundesrat kürzlich abgelehnt. Allerdings signalisiert die Regierung, dass sie dem Kernanliegen dennoch weitgehend entgegenkommen möchte.
Potenzial für den Tourismus
Der St. Galler ist der Ansicht, dass eine Zulassung von E-Foils zahlreiche neue Freizeitmöglichkeiten schaffen könnte. Besonders in Stauseen von Skigebieten sieht er großes Potenzial für den Sommertourismus. „Das könnte eine attraktive Ergänzung zu bestehenden Angeboten sein“, meint Dobler, der vor fünf Jahren während eines Sommerurlaubs auf den Malediven erstmals mit dem E-Surfing in Berührung kam.
Bundesrat lehnt ab, zeigt aber Entgegenkommen
Bereits in der Vergangenheit äußerte der Bundesrat Zweifel an der Sicherheit von E-Surfboards. Nun nimmt er erneut Stellung zu dem Vorstoß und betont: „Damit die Sicherheit auf Seen und Flüssen weiterhin gewährleistet bleibt, müssen schnell fahrende Wassersportgeräte bestimmte Vorschriften erfüllen, die Nutzer entsprechend geschult werden und die Verkehrsregeln so angepasst sein, dass es möglichst nicht zu Konflikten mit anderen Wassersportlern kommt.“

Obwohl der Antrag offiziell abgelehnt wurde, signalisiert der Bundesrat unter Verkehrsminister Albert Rösti (SVP), dass er die Kernanliegen der Motion bei der umfassenden Überarbeitung der Binnenschifffahrtsverordnung weitgehend berücksichtigen will. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl der Umgang mit aktuellen Entwicklungen als auch zukünftige Innovationen im Wassersportbereich.
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